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AGB's von Hair by LU


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR HAARVERLÄNGERUNG

Eine genaue Preiskalkulation für die Haarverlängerung kann nur nach Begutachtung der Eigenhaare und nach einem genauen Gespräch mit dem Kunden und dessen Wünsche erstellt werden.
Wenn ich per Email oder Telefonisch ein Angebot erstelle ohne zuvor ein persönliches Beratungsgespräch zu machen, kann es durchaus sein das es bei der Preiskalkulation Abweichungen geben kann (Mangel an Beschreibung der derzeitigen Frisur, Mangel an Beschreibung der Wunschfrisur usw . Es kann auch bei der Strähnenbestellung - Haarfarbe zu einer geringen Abweichung der gewünschten Haarfarbe kommen.

§ 1 Vertragsabschluß: Der Vertrag mit dem Kunden kommt erst durch die beiderseitige Unterfertigung dieses Auftragsbogens zustande. Von diesem Auftragsbogen einschließlich der Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen, Abänderungen oder Ergänzungen sind nur dann rechtverbindlich, wenn sie vom Salon schriftlich bestätigt und firmenmässig gezeichnet werden. Mündliche Nebenabreden sind rechtunwirksam.

§ 2 Gewährleistung und Haftung: Mängel sind dem Salon unverzüglich zu melden. Die Mängelrüge sollte schriftlich erfolgen und hat den Mangel nach Art und Umfang so deutlich zu kennzeichnen, dass der Grund der Beanstandung erkennbar ist. Bei begründeter ordnungsgemäße gerügten Mängeln ist der Salon lediglich zum Umtausch der Ware bzw. des Haares oder der Nachlieferung des Fehlenden verpflichtet. Wie immer geartete weitergehende Ansprüche stehen dem Käufer nicht zu. Der Käufer ist verpflichtet, für die einstweilige Aufbewahrung der beanstandeten Ware zu sorgen.
Im Falle der nicht ordnungsgemäßen Haarpflege oder Haarbehandlung sind Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen. Der Kunde hat die ordnungsgemäße Haarpflege und Haarbehandlung durch Pflegeprodukte die vom Salon empfohlen wurden nachzuweisen. Keine Gewährleistung - oder Schadenersatzansprüche bestehen bei Veränderung der Haarfarbe, sofern diese auf eine unsachgemäße Behandlung , wie insbesondere durch die Verwendung von vom Salon nicht ausdrücklich genehmigten Haarpflegemitteln, Umfärben, das Nichteinhalten der täglichen Pflege wie in der Pflegeanleitung beschrieben oder vom Salon mitgeteilt, etc., zurückzuführen sind. Weiters besteht keine Gewährleistungs- oder Schadensansprüche bei mechanischen Schäden jeglicher Art (z.B. auch bei nur leichter Gewaltanwendung), wie insbesondere im Falle von mit Eigenhaar ausgefallene, verlorenen oder ausgerissenen Strähnen, da dies biologisch bedingt jederzeit passieren kann. Durch einen natürlichen Haarausfall kann es durchaus sein das man in der gesamten Tragezeit einzelne Strähnen verliert.

§ 3 Zahlung: Der Kunde hat nach der Einarbeitung der Haarverlängerung den Betrag bar zu leisten. Zusatzleistungen: Friseurleistungen wie Schnitt, Haarpackungen, Dauerwelle, Färben, Heimpflegeprodukte und dergleichen sind im vereinbarten Preis nicht inbegriffen, und werden von uns auch nicht durchgeführt.
Die Lieferung aller Ware erfolgt ab Werk zu Kosten und Risiko desKäufers, oder durch dessen persönliche Abholung beim Salon.


§ 4 Die Garantie: die Haarverlängerung beinhaltet eine Garantie von 3 Monaten auf die Haare (Haarqualität ) und 14 Tage auf die Verbindungsstellen .Bei Hairstrips gilt die Garantie ebenfalls 3 Monate  auf die Haare (Haarqualität) Hairstrips sollten ca. immer wieder nach 6-8 Wochen nachgesetzt werden.
Innerhalb von 4 Wochen wird als Zusatzservice ein kostenloser Kontrolltermin vereinbart und die eventuell rausgefallenen Extensions kostenlos wieder eingesetzt.
Voraussetzung für die Garantie: die neu erstellte Haarverlängerung wird mit den empfohlenen Pflegemitteln vom Salon behandelt und gepflegt. Und alle Richtlinien der Pflegeanleitung werden genauesten eingehalten. Der kostenlose Kontrolltermin sollte eingehalten werden. Die Garantie entfällt gänzlich wenn meine Originalarbeit durch eigene Hand der Trägerin oder durch Dritte Hände verändert oder nachgearbeitet wurde ohne mir vorher nachweislich Gelegenheit gegeben zu haben eine Reklamation entgegen zu nehmen und die Arbeit nachzubessern oder bei berechtigten Mängeln zu ersetzen.
Eine farbliche Veränderung der Extensions sollte nur von ausgebildeten Friseuren vorgenommen werden. Blondierungen der Haarverlängerung erfolgen gänzlich auf eigenes Risiko! Ansatzfärbungen des Eigenhaares sollten ebenfalls von einem Fachbetrieb ausgeführt werden.
In besonderen Fällen werden bei Reklamation einzelne oder alle Strähnen entnommen und an den Händler eingeschickt zur Prüfung in einem Labor, um auszuschliessen das die Haarverlängerung falsch gepflegt wurde oder falsch nachträglich chemisch behandelt wurde.

§ 6 Unverschuldete Behinderungen: Unverschuldete Beeinflussungen wie Elementarereignisse, Betriebsstörung, Streik ect. berechtigen den Salon von übernommenen Verpflichtungen ganz od. teilweise zurückzutreten. In solchen Fällen kann der Kunde weder Erfüllung noch Schadenersatz oder Nachlieferung verlangen.

§ 7 Erfüllungsort, Recht und Gerichtsstand:
Erfüllungsort für Leistung und Zahlung ist der Ort der Niederlassung von Hair by Lu. Es gilt das DeutscheRecht. Als Gerichtsstand gilt das sachlich zuständige Gericht.